Es ist immer gut und sinnvoll, wichtige Dinge beizeiten zu regeln und seine Angehörigen zu entlasten. Im Ernstfall haben diese dann eine Unsicherheit weniger und ihnen bleibt eventuell viel Arbeit und Ärger erspart. Treffen Sie daher frühzeitig wichtige Entscheidungen und halten Sie diese auf alle Fälle schriftlich fest.
Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick zu den Themen Testament, Patientenverfügung und Organspende. Detaillierte Informationen und konkrete Handlungsanweisungen finden Sie u. a. auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz.
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Wer sich eine andere Erbverteilung wünscht, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, tut gut daran, rechtzeitig ein Testament zu verfassen. Dieses sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Wer ganz sichergehen möchte, lässt sein Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.
Auch ohne Testament oder Erbvertrag ist der überlebende Ehepartner auf jeden Fall erbberechtigt.
Pflichtanteile (berechtigt sind Kinder und Ehepartner)
bleiben von der Erbfolge unberührt.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob, bis wann und in welchem Umfang medizinische Maßnahmen bei Ihnen zum Einsatz kommen sollen. Sie richtet sich an jeden behandelnden Arzt und ist für diesen bindend. Die Patientenverfügung muss schriftlich abgegeben werden und gilt für den Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können (z. B. bei Koma oder Hirntod).
Sie können Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren lassen.
Eine Organspende kann Leben retten. Wenn Sie Ja zur Organspende sagen, brauchen Sie nichts weiter zu tun, als dem zuzustimmen. Dies dokumentieren Sie mit dem Organspendeausweis, der Klarheit für Ihre Angehörigen und die Ärzte schafft. Voraussetzungen für eine Organspende sind die Zustimmung (einzelne Organe können Sie ausschließen) und dass bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen festgestellt worden ist.
Einen Organspendeausweis können Sie hier herunterladen.